http://de.wikipedia.org/wiki/Piet%C3%A4t

 

 

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http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=3&paid=168#

 

§ 168 StGB Störung der Totenruhe

Gesetzestext

(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Februar 2009)

 

(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

(3) Der Versuch ist strafbar.

 

Störung der Totenruhe kann mit Haftstrafe geahndet werden

Die veröffentlichten Bilder von Bundeswehrsoldaten, die angeblich in Afghanistan mit einem Totenschädel posieren, sind für die Potsdamer Staatsanwaltschaft Anlass für strafrechtliche Ermittlungen.

HB BERLIN. Die in Betracht kommende Störung der Totenruhe ist ein Delikt, das nach dem Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann.

 

http://www.panpagan.com/foren/sitten-braeuche/2024-totenruhe-gedenken-3.html

 

http://www.postmortal.de/Recht/KlageNRW/Klageschrift-NRW/VerwG_Urteil/verwg_urteil.html

 

http://www.postmortal.de/Recht/JuristischerDiskurs/TagKoerperwelten/tagkoerperwelten.html