http://de.wikipedia.org/wiki/Piet%C3%A4t

http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=3&paid=168#
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(1) Wer
unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers
eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder
die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden
Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft. (2) Ebenso
wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche
Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug
verübt. (3) Der
Versuch ist strafbar. |
Störung der Totenruhe kann mit Haftstrafe geahndet
werden
Die
veröffentlichten Bilder von Bundeswehrsoldaten, die angeblich in Afghanistan mit
einem Totenschädel posieren, sind für die Potsdamer Staatsanwaltschaft Anlass
für strafrechtliche Ermittlungen.
HB BERLIN.
Die in Betracht kommende Störung der Totenruhe ist ein Delikt, das nach dem
Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer
Geldstrafe geahndet werden kann.
http://www.panpagan.com/foren/sitten-braeuche/2024-totenruhe-gedenken-3.html
http://www.postmortal.de/Recht/KlageNRW/Klageschrift-NRW/VerwG_Urteil/verwg_urteil.html
http://www.postmortal.de/Recht/JuristischerDiskurs/TagKoerperwelten/tagkoerperwelten.html